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  1. Events

Kaiserliche Handelsmarine

Handelsgesellschaft

Die Kaiserliche Handelsmarine

Die Kaiserliche Handelsmarine ist ein Verband aus Seefahrern und Kaufleuten, welche die Erschließung neuer Handelsrouten zum Auftrag hat. Sie steht vollständig unter Kontrolle der kaiserlichen Krone und hat ihren Hauptsitz in Kronburg inmitten der Herzlande. Da die Kaiserliche Handelsmarine, wie der Name schon vermuten lässt, primär den Ozean als Handelsweg nutzt und über diesen Weg die kaiserlichen Überseegebiete verwaltet, hat sie einen weiteren großen Sitz in der Reichsstadt Unknown, wo ein Großteil ihrer Aufträge ihren Anfang finden.


Geschichte

Die Kaiserliche Handelsmarine wurde im Zuge der Erkundung der Weltmeere durch die Unterzeichnung eines kaiserlichen Dekrets im Jahre 1435 durch Kaiser Wilfried von Brachenburg. erlassen. Sie ist damit direkter Nachfolger der Kaiserlichen Hochseeflotte, welche die Kartographierung des bislang unerschlossenen Ozeans und Entdeckung neuer, potentieller Überseegebiete zum Auftrag hatte. 
Die Kaiserliche Handelsmarine hat den Bestand an Bediensteten und Schiffen der Kaiserlichen Hochseeflotte vollumfänglich übernommen, um ihren neuen Aufträgen mit geballten Ressourcen nachkommen zu können. Durch die Entdeckung neuer Inseln und gar eines neuen Kontinents ergab sich für das Kaiserreich die lukrative Möglichkeit, neue Rohstoffe wie beispielsweise Edelmetalle und Früchte zu fördern und mit diesen Handel zu betreiben. Auch die Besiedelung, und damit die Vergrößerung des Kaiserreiches, von neuen Landstrichen ist hiermit verbunden.
In ihrer Bestandszeit hat die Kaiserliche Handelsmarine bereits die ersten Außenposten, welche teilweise schon zu Zeiten der Kaiserlichen Hochseeflotte errichtet worden waren, gegründet und weiterentwickelt. Auch in ihrer inneren Struktur haben sich einige Änderungen ergeben, ehe etwa im Jahre 1445 die Große Besiedlung begann.


Auftrag & Befugnisse

Die Kaiserliche Handelsmarine verfolgt den primären Auftrag, die kaiserliche Vorherrschaft auf den Handelsrouten der Meere zu sichern. 
Da sich in den neuen Überseegebieten des Kaiserreiches unvorstellbare Reichtümer verstecken ist die Kaiserliche Handelsmarine auch mit der Förderung, dem Transport und dem Vertrieb dieser Güter betraut worden. Ferner obliegt ihr die Verwaltung sämtlicher Besiedlung dieser Überseegebiete.
Damit die Handelsmarine diesem Auftrag gerecht werden kann, wurde sie mit weitreichenden Befugnissen und Mitteln ausgestattet. Als "verlängerter Arm" der Kaiserskrone genießt die Kaiserliche Handelsmarine volle Freiheit in der kommerziellen Gestaltung der Kolonien, dies betrifft insbesondere die Funktionen von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Ausführung des Rechts. So ist keine Kolonie, auch wenn sie unter dem selben Banner stehen mögen, wie die andere. Vor allem die Lebensbedingungen unterscheiden sich stark. 


Der Unterhalt der Kaiserlichen Handelsmarine nimmt einen Großteil des kaiserlichen Staatshaushaltes in Anspruch. Da sie jedoch höhere Profite erwirtschaftet, als sie an Kosten verursacht, ist dies ein notwendiges - und auch gern gesehenes Übel. 


Organisation

Die Kaiserliche Handelsmarine untergliedert sich in drei weitere, große Bereiche. Hierunter fallen dar Handelsrat, die Handelsflotte sowie die Gildenverbände.


Hoher Rat

Dem Hohen Rat obliegt die gesamte Verwaltung der Kaiserlichen Handelsmarine. Anhänger dieses Kollegiums bestimmten die Tagespolitik der Handelsmarine, insbesondere die Führung der Kolonien.


Der Handelsrat wird vom "Kaiserlichen Amtmann" angeführt, einem hohen Adligen oder gar Angehörigen der Kaiserdynastie, welcher von seiner Majestät selbst eingesetzt und abberufen wird und nach dessen Willen handelt.  Er wird ferner von einer Heerschar an Beratern unterstützt, die er meist aus den Kreisen der Gelehrten, zumeist jedoch auch bürgerliche, zu Beisitzern ernennt.


Um die Beschlüsse des Amtmannes in die Tat umzusetzen und ihn auch weiter zu beraten, gehören auch die Statthalter zum Hohen Rat. Sie vertreten die Krone auf den Überseegebieten und gestalten die Errichtung der Kolonien im Sinne der Kaiserlichen Handelsmarine. Auch die Statthalter, welche zunehmend auch als Gouverneure bezeichnet werden, sind in erster Regel Adlige, die zumeist in der Heimat keine all zu rosige Aussicht auf ein eigenes Lehen haben. Statthalter, welche selbst nicht mehr auf dem Festland leben, lassen sich entsprechend vertreten.


Handelsflotte

Die Handelsflotte bildet die Gesamtheit aller Schiffe der Kaiserlichen Handelsmarine. Angeführt vom Flottenadmiral, welcher vom Kaiserlichen Amtmann ernannt wird, ist die Handelsflotte Garant für Sicherheit auf den Seewegen und stellt einen Großteil der Transportkapazität der Handelsmarine. Nur in seltenen Fällen wird auf einzelne Kaufleute zurückgegriffen, um Waren zu transportiert.

Wer jedoch die Ansicht vertritt, dass die Handelsflotte lediglich ein Verband kleiner, unbewaffneter Schaluppen ist, liegt falsch. Ungeachtet ihres Namens ist die Handelsflotte in erster Linie militärisch aufgestellt, Besatzungen sind dementsprechend auch für den Kampf ausgebildet. Der Handelsflotte gehören alle Seefahrer und Kaufleute an, die unter Flagge der Kaiserlichen Handelsmarine segeln. Im Jahr 1550 gehören der Handelsflotte 92 Schiffe an.
Um jedoch auch neue Überseegebiete erschließen zu können und vor Gefahren abzuwehren, stellt die Handelsflotte auch eine nicht unbeachtliche Zahl an Marineinfanteristen. Die meisten Soldaten gehören hier der Gattung der Pikeniere und Hellebardiere an.


Handelsgilde

Den Gildenverbänden gehören sämtliche Mitglieder der Handelsmarine an, die weder dem Hohen Rat, noch der Handelsflotte angehören. In erster Linie sind dies Handwerker, welche Außenposten errichten oder den Grundstein für eine neue Kolonie legen. Doch auch die Handelsgesandten, welche auf den Überseegebieten die Kontore verwalten, organisieren sich in der Handelsgilde.


Bekannte Persönlichkeiten

- Erzherzog Ferdinand von Fürstenfeld; Kaiserlicher Amtmann der Kaiserlichen Handelsmarine
- Herzogin Henrietta von Stepp; Inspektorin der Kaiserlichen Handelsmarine im Jahr 1500
- Baron Johannes Freiburg, Flottenadmiral der Kaiserlichen Handelsmarine im Jahr 1500