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Karma: Der Adept darf 1 Karmapunkt für jede aktive Verteidigungsprobe ausgeben (z. B. Eiserner Wille, Hieb Ausweichen, Starrsinn usw.).
Karma: Der Adept darf 1 Karmapunkt für jede Probe ausgeben, um einen Gegenstand herzustellen oder zu reparieren.
Karma: Der Adept darf 1 Karmapunkt für Proben ausgeben, mit denen er Informationen beschafft oder sich an sie erinnert. Die Fähigkeit kann auch für Wissensproben eingesetzt werden.
Karma: Der Adept darf 1 Karmapunkt für Proben ausgeben, um sich an Informationen zu erinnern (einschließlich Wissensproben).
Karma: Der Adept darf 1 Karmapunkt für Schadensproben ausgeben, die er mit Nahkampf- oder Wurfwaffen ablegt, deren Größe mindestens so hoch ist wie die einhändige Größenbegrenzung des Adepten